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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1 Präambel

 

Der Gesprächsraum wird von Frau Mag.a Jessica Madia vermietet.

 

2 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung

 

Für die Raumvermietung durch Mag.a Jessica Madia gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

Abänderungen zu diesen AGBs sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sondervereinbarungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit und auch nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht für Folgegeschäfte.

 

3 Mietgegenstand

 

Der vereinbarte Raum wird dem/der Mieter/in in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen.

 

Der/die Mieter/in ist verpflichtet, allfällige Beanstandungen bei Übernahme der Räumlichkeit unverzüglich vorzunehmen. Falls keine Beanstandungen vorgetragen werden, gilt die Räumlichkeit als einwandfrei übernommen.

 

4 Buchungen

 

Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn das entsprechende Angebot schriftlich (auch per Email) bestätigt ist. Bis dahin behaltet sich die Vermieterin vor, den Raum anderweitig zu vergeben.

 

Der Mietvertrag (Angebot, AGB und Raumnutzungsregelungen) kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande.

 

5 Nutzungszweck

 

Der Gesprächsraum wird ausschließlich zu folgenden Zwecken vermietet: 

Beratungen, Intervisionen, Supervisionen im gesundheitsbezogenen Bereich; Gesprächstherapien durch Psychotherapeuten/innen oder klinischen und Gesundheitspsychologen/innen; Beratungen und Besprechungen im wirtschaftlichen Bereich; als Arbeitsraum im gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Bereich. 

Der Gesprächsraum wird ausnahmslos nicht für Körperarbeit, für den Bereich Esoterik und den Bereich Erotik zur Verfügung gestellt.

 

Der Verkauf jeglicher Waren ist nicht gestattet.

 

Das Abspielen lauter Musik/lautes Musizieren ist nicht gestattet.

 

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

 

Der/die Mieter/in hat dafür zu sorgen, dass die Kunden bzw. Teilnehmer/innen seiner/ihrer Besprechungen, Veranstaltungen usw. nur die zugeordnete Räumlichkeit nutzen.

6 Übergabe der Räumlichkeit

 

Frau Mag.a Jessica Madia verpflichtet sich, die Räumlichkeit zum vereinbarten Termin in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.

 

7 Rückstellung

 

Der/Die Mieter/in verpflichtet sich, die Räumlichkeiten gemäß der Raumnutzungsregelungen und so zurückzustellen, wie er/sie diese übernommen hat. Licht und elektrische Geräte müssen ausgeschaltet werden, die Fenster müssen geschlossen werden. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, Abfall/Restmüll eigenverantwortlich in das vorgegebene Abfallsystem zu entsorgen. Bei gröberen Verschmutzungen (z.B. verursacht durch Schneefall) ist der/ Mieter/in verpflichtet, diese vor Verlassen der Räumlichkeiten zu beseitigen.

 

8 Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte

 

Jede wie auch immer geartete, gänzliche oder teilweise Überlassung der gemieteten Räumlichkeit an Dritte ist nicht gestattet.

 

9 Rauchverbot

 

Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Der/die Mieter/in ist für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich. Es ist auch nicht gestattet, Raumduftsprays, Räucherstäbchen u.ä. zu verwenden.

 

10 Dekoration

 

Die Anbringung von Dekoration in den gemieteten Räumlichkeiten ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass weder durch die Dekoration selbst, noch durch deren Montage oder Entfernung die Räumlichkeit beschädigt wird.

 

Für allfällige Beschädigungen haftet der/die Mieter/in und hat der Vermieterin die Kosten für eine fachmännisch durchgeführte Reparatur oder Ersatzbeschaffung in voller Höhe und ohne Abschläge zu ersetzen.

 

11 Haftung Vermieterin

 

Mitgeführte Gegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände, sei es des/der Mieter/in oder ihrer Kunden/innen, befinden sich auf Gefahr des/der Mieters/in in den Räumen der Vermieterin. Die Vermieterin übernimmt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Eine spezielle Versicherung ist vom/von der Mieter/in selbst abzuschließen. 

 

Darüber hinaus übernimmt die Vermieterin keine Haftung für an der Garderobe deponierte Kleidungsstücke und Gegenstände.

 

Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Nutzung der gemieteten Räumlichkeit beeinträchtigende Ereignisse haftet Frau Mag.a Madia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Frau Mag.a Jessica Madia lehnt explizit die Haftung für sämtliche Inhalte und deren Folgen ab, welche in den Besprechungen usw. des/der Mieter/in vermittelt werden.

 

12 Haftung Mieter/in

 

Der/Die Mieter/in ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Hilfsmittel mit der jeweils gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

 

Er/Sie haftet gegenüber der Vermieterin für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer oder infolge von Verstößen gegen Bestimmungen der gegenständlichen AGB, durch ihn/sie oder seine/ihre Besucher verursacht werden. Er/sie verpflichtet sich, die Vermieterin hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche, die von Dritten (Kunden/innen, Teilnehmende etc.) gegen diese geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.

 

Während der Mietdauer entstandenen Schäden sind umgehend der Vermieterin zu melden.

 

Der/Die Mieter/in haftet ebenfalls vollständig und ohne Rückgriffsrecht auf die Vermieterin Mag.a Jessica Madia für die Sicherheit seiner Gäste und der gesamten Veranstaltung/Besprechung/ Beratung/Therapie usw. Der/Die Mieter/in besitzt daher zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

13 Schlüssel

 

Dem/Der Mieter/in wird bei Bedarf nach Unterzeichung einer Übergabebestätigung und nach Abgabe einer Kaution von 50 Euro ein eigener Schlüssel übergeben. In jedem Fall übernimmt der Mieter/in im Falle des Verlusts eines Schlüssels die volle Haftung für eventuell entstehende Kosten und Schäden.

Der/Die Mieter/in verpflichtet sich, den Schlüssel bei Endzeitpunkt der Einmietung falls nicht anders vereinbart der Vermieterin persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung ist ein Kostenbeitrag in Höhe der Kaution (50 Euro) zu entrichten und der Schlüssel zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zurückzugeben.

 

14 Nutzungsdauer

 

Der Raum wird für die im Angebot festgelegte Mietdauer angemietet. Der als Endzeitpunkt definierte Zeitpunkt gilt für das Verlassen der Räume. Sollte die Räumlichkeit zeitlich länger als im Vertrag definiert benötigt werden, ist die Vermieterin Mag.a Jessica Madia berechtigt, für die längere Zeitdauer im Verhältnis zu der vereinbarten Raummiete zusätzliche Bereitstellungskosten für den Raum zu verrechnen.

 

15 Preise und Rechnungsstellung

 

Aktuelle Raumpreise sind auf der Homepage der Vermieterin Mag.a Jessica Madia publiziert.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt online und ist im Voraus spätestens 14 Tage vor Mietbeginn bzw. laut schriftlicher Vereinbarung zu begleichen, um den Mietvertrag zu bestätigen.

 

Die Preise verstehen sich entsprechend der Kleinunternehmerregelung inklusive (umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 (1) 27 UStG).

 

Im Raumpreis inbegriffen sind die Nutzung der Ausstattung des angemieteten Raums sowie die Mitbenutzung der sanitären Anlage im Eingangsbereich.

 

16 Stornobedingungen/Kündigung

 

Stornierungen bedürfen der Schriftform (Email). Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der/die Mieter/in folgenden Ausfallausgleich:

1. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin werden keine Kosten verrechnet.

2. Bei einer Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Kann bis zum gebuchten Termin ein/e Ersatzmieter/in gefunden werden, entfällt die Stornogebühr.

3. Bei einer Stornierung ab 1 Tag vor dem gebuchten Termin oder später werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben.

4. Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben.

 

Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen für die Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin keine Stornogebühren an. Der Ausweichtermin ist vom Mieter mit der Vermieterin bis zum Zeitpunkt von spätestens 1 Woche nach der Stornierung zu vereinbaren.

 

Bei dauerhafter Einmietung gilt gemäß dem von der Vermieterin und dem/der Mieter/in unterzeichneten Mietvertrag für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 1 Monat ab Monatsende.

 

17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht

 

Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen wird 6020 Innsbruck vereinbart.

 

Es gilt österreichisches Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Innsbruck im Rahmen deren jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart.

 

Sollten einzelne Teilbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschließender individueller Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

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